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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Kunden und
der Fahrschule Wetzel (FW) sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.



Unterrichtstarif

Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit und ohne Vorankündigungen durch FW angepasst werden.  



Lektionen
Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten, inkl. Instruktionen und Schlussbesprechung.
Das FW arbeitet jedoch mit 
60 Minuten Einteilung, so dass jeder Schüler garantiert 50 Minuten Lektionsdauer hat (Toleranzausgleich).
Nach Absprache sind auch Lektionen von anderer Dauer möglich.
Der Treffpunkt der einzelnen Fahrlektion wird vom Fahrlehrer festgelegt, Wünsche der Fahrschüler werden jedoch soweit sinnvoll und möglich berücksichtigt.
 Fahrlektionen, welche das FW zu Folge höherer Gewalt, Schnee, Stau, technischer Defekte am Fahrzeug nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet.
Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit des Fahrschülers bestehen  (z.B. wegen Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden und die Lektion wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.



Absenzen
Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 Arbeitstage) vor Lektionbeginn abgemeldet werden, sonst werden sie in Rechnung gestellt. Kursanmeldungen sind definitiv und können wegen Teilnehmerzahlbeschränkung nur bis spätestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn abgesagt werden.
Liegt dem FW vor dem jeweiligen Dienstleistungsbeginn ein Arztzeugnis vor, so liegt es im Ermessen der Fahrschule, von der Verrechnung abzusehen.

Verspätetes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Terminverschiebungen oder Absagen müssen mündlich oder telefonisch erfolgen, SMS werden nicht akzeptiert.

Unkostenbeitrag
Die FW hat eine Fahrschul-Vollkasko Versicherung abgeschlossen, an der sich alle Fahrschüler des FW mit einem Beitrag von Fr.150.- beteiligen.

Die Versicherung deckt Schäden, welche im Fahrschulbetrieb inklusive Führerprüfung entstehen. Ausgenommen sind Schäden unter Alkohol und Drogeneinfluss oder sonstigen nachweisbaren Zweifeln an der Fahrfähigkeit.

Die Versicherung beschränkt sich explizit nur auf die Fahrzeuge des FW. In diesem Betrag eingeschlossen sind administrative Dienstleitungen wie Anmeldung zur Führerprüfung, Terminverschiebungen, sowie das Handbuch Fahrausbildung.

Motorradvermietung
Die Mietkosten sind bei Übergabe bar zu entrichten. Das Motorrad ist vollkaskoversichert.
Der Selbstbehalt im Schadenfall beträgt Fr. 1000.- (Roller Fr. 500.-).
Das Motorrad muss bei Rückgabe sauber und vollgetankt sein. Bei verspäteter Rückgabe wird der Ausfall in Rechnung gestellt.
Allfällige Geschwindigkeitsbussen werden an den Mieter weiter geleitet.

 Zahlungsmodalitäten: 
In der Regel hat der Fahrschüler die jeweiligen Dienstleistungen wie Fahrlektionen bar nach der jeweiligen Lektion zu bezahlen.
Sollten Fahrschüler den Wunsch haben, ausnahmsweise per Rechnung zu bezahlen, so liegt es im Ermessen der FW diesem Wunsch zu entsprechen, wobei pro Lektion ein Administrativaufwand von Fr. 8.-- erhoben wird. Die Rechnungen sind ohne Abzug innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Die FW ist in jedem Fall berechtigt Vorauskasse oder andere Sicherheiten zu verlangen.
Kursgelder sind am ersten Kurstag zu entrichten.

Haftung

Schadenersatzansprüche gegen die FW, deren Mitarbeiter und Hilfspersonen entstehen in jedem Fall nur, 
wenn der eingetretene Schaden von diesen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht worden ist.
Die Haftung ist auf den als Folge dieses Fehlers verursachten unmittelbaren Schaden begrenzt.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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